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Allgemeine Reisebedingungen

Alles, was Sie wissen sollten, damit Ihre Radreise mit Bike Frankreich zum positiven Erlebnis wird.

1. Buchungsmodalitäten

Die vorliegenden allgemeinen Reisebedingungen gelten für die von Bike Frankreich (Markeninhaber: SAS Vélorizons, im Folgenden „Bike Frankreich“, „wir“, „uns“) angebotenen Pauschalangebote von Radreisen. Der Teilnehmer bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben, bevor er seine Buchung bestätigt. Im Falle einer Gruppenbuchung bestätigt die Person, die die Buchung gegebenenfalls im Namen der anderen Gruppenmitglieder vornimmt, die allgemeinen Reisebedingungen gelesen zu haben. Sie verpflichtet sich auch, sie gemeinsam mit den anderen Reiseunterlagen, die von Bike Frankreich bereitgestellt werden, allen Gruppenmitgliedern zu übermitteln. Hinweis: Gruppenangebote unterliegen besonderen Reisebedingungen. Sie werden in diesem Fall dem Kunden gemeinsam mit dem Angebot übermittelt.

Auf unserer Webseite www.bike-frankreich.com (im Folgenden "Webseite") stellen wir Ihnen detaillierte Informationen über die Art und die Besonderheiten jeder Pauschalreise unseres Angebots zur Verfügung. Insbesondere erhalten Sie auf der Webseite Informationen zum täglichen Programm und zum Reiseverlauf, praktische Informationen zur Anreise und zum Reiseziel sowie alle zur erfolgreichen Durchführung nützlichen Informationen (Technische und körperliche Anforderungen der Radreise, Mindestteilnehmerzahl, etc.). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Radreisen anbieten, die ein teils großes technisches und körperliches Engagement erfordern (Fitness, Fahrtechnik). Wir empfehlen Ihnen daher, die Informationen zur ausgewählten Radreise sorgfältig zu lesen. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, auf Grundlage dieser Informationen zu bewerten, ob er zum Zeitpunkt des Reiseantritts über die erforderlichen technischen und körperlichen Fähigkeiten verfügt. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich noch vor der eigentlichen Buchung mit Ihrem Arzt (Hausarzt oder Sportarzt) und uns in Verbindung zu setzen, um Ihre Eignung für Teilnahme an der geplanten Radreise zu überprüfen.
Jede Buchung eines unserer Angebote muss vom Teilnehmer auf unserer Webseite vorgenommen werden. Die Buchung erfordert ein vollständig ausgefülltes und bestätigtes Online-Buchungsformular und die Leistung einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises.

Jede Online-Buchung mitsamt Ihrer Anzahlung wird Ihnen unverzüglich mit einer E-Mail von uns bestätigt. Diese Mail ist allerdings keine Reisebestätigung, falls es sich um ein Angebot für eine offene Gruppe handelt (Mindestteilnehmerzahl). Die Reise wird dem Teilnehmer in einer separaten Mail bestätigt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Erst dann gilt die Reise als gebucht und bestätigt. In Übereinstimmung mit Art. L.121-21-08 des französischen Verbrauchergesetzes kann der Teilnehmer keine Widerrufsfrist mehr in Anspruch nehmen sobald die Radreise auf unserer Webseite bestätigt ist.
Der Teilnehmer hat den Restbetrag des Gesamtreisepreises bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Der Teilnehmer erhält ca. 40 Tage vor Reisebeginn eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung für den Restbetrag (Online-Zahlung mit Kreditkarte über einen Link, oder aber per Überweisung).

In Anbetracht der Besonderheiten der von Bike Frankreich angebotenen Reisen kann eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein (offene Gruppe). Diese Information ist in der detaillierten Reisebeschreibung jeder Tour auf der Webseite angegeben. Die Buchung des Teilnehmers erfolgt unter der Annahme, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Individuelle und Gruppenreisen unterliegen besonderen Reisebedingungen, die diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen und/oder ändern. Diese besonderen Reisebedingungen werden den Teilnehmern bei Interesse mitsamt dem Angebot übermittelt.

Die Buchung muss mit dem vollständigen Namen des Teilnehmers erfolgen, d.h. wie er in seinem Reisepass oder Personalausweis aufgeführt wird. Wird der Nachname und/oder Vorname nach der Buchung geändert, werden dem Teilnehmer die Kosten für die Änderung der Reiseunterlagen (insbesondere Flugtickets) von Bike Frankreich in Rechnung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers zu überprüfen, ob die Schreibweise der Nachnamen und Vornamen auf den Reisedokumenten mit denen der Ausweispapiere übereinstimmt. Im Falle einer Nichteinhaltung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtbeförderung (insbesondere Flugtickets).

Minderjährige Reisende
Die Buchung für einen Minderjährigern muss durch einen verantwortlichen Erwachsenen erfolgen. Die Buchung des Minderjährigen muss von den Eltern oder dem Sorgerechtsberechtigten mit dem Vermerk "Zustimmung des Vaters, der Mutter..." unterzeichnet werden. Für die Reise muss der Minderjährige im Besitz aller für die Ausreise erforderlichen Dokumente sein. Reist der Minderjährige nur mit seinem Personalausweis, so können die Zollbehörden ein Dokument verlangen, aus dem hervorgeht, dass die Begleitperson ein Elternteil ist (Familienbuch oder Geburtsurkunde).
Der Minderjährige bleibt während der gesamten Reise unter der Verantwortung des Elternteils, unabhängig von den ausgeführten Aktivitäten und trotz der Anwesenheit eines Reisebegleiters oder Bikeguides. Bike Frankreich kann bei mangelnder Aufsicht nicht haftbar gemacht werden. Wenn der Minderjährige ohne seine Eltern reist, muss der Kontakt einer erwachsenen Person in Frankreich vor der Abreise an uns übermittelt werden.

Körperliche Fitness
Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass seine körperliche Verfassung die physischen Anforderungen der gebuchten Radreise erfüllt. Bike Frankreich kann nicht haftbar gemacht werden, wenn eine körperliche Unzulänglichkeit festgestellt wird, insbesondere während der Reise. Bike Frankreich behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer, der das in der detaillierten Reisebeschreibung zu Informationszwecken festgelegte Anforderungsniveau nicht erfüllt, nicht zu akzeptieren und dem Teilnehmer die Fortsetzung seiner Reise zu verweigern; und dies insbesondere, wenn der Antritt oder die Fortsetzung der Reise entweder ihn selbst oder die anderen Mitglieder der Gruppe gefährden würde. Der Teilnehmer kann diese Entscheidung von Bike Frankreich nicht anfechten oder diesbezüglich eine Entschädigung oder Rückerstattung verlangen.

Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten
Informationen über die Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten werden dem Teilnehmer von Bike Frankreich zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, sich vor der Abreise davon zu überzeugen, dass er die polizeilichen, zollamtlichen und gesundheitlichen Formalitäten (Reisepass, Visum, Impfpass) berücksichtigt und diese während der Reise einhält. Alle mit diesen Schritten verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nicht, wenn der Teilnehmer wegen Nichteinhaltung dieser Formalitäten die Reise nicht antreten kann.

Sicherheit
Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die Sicherheitshinweise der lokalen Behörden und die Empfehlungen seines zuständigen Auswärtigen Amtes zu lesen und einzuhalten. Da sich diese Informationen bis zum Abreisedatum ändern können, wird dringend empfohlen, die Seiten regelmäßig zu konsultieren.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Reisepreise
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in der detaillierten Reisebeschreibung angegeben. Der in Rechnung gestellte Gesamtreisepreis kann von dem auf der Webseite oder im Anmeldeformular angegebenen Preis abweichen, wobei insbesondere die vom Teilnehmer gewünschten Zusatzleistungen oder eine Anpassung des Flugpreises (Anpassung des Treibstoffzuschlags, Sitzplatzrückkauf oder Klassenwechsel) berücksichtigt werden. Der Gesamtpreis der Reise, einschließlich etwaiger Zuschläge, wird dem Teilnehmer zur Genehmigung mitgeteilt und auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Änderung des Reiseantritts (vorzeitig oder verspätet) wird automatisch eine Bearbeitungsgebühr erhoben (bisher 50 Euro pro Teilnehmer).

Besondere Bedingungen für individuelle (ungeführte) Radreisen
Der angegebene Preis entspricht einer Standardtour, die spätestens 15 Tage vor Reisebeginn gebucht wird. Bei individuellen Radreisen erfolgt automatisch die Bestätigung direkt nach Eingang der Buchung zu den vom Teilnehmer gewünschten Terminen. Es kann daher vorkommen, dass einige Dienstleistungen später zum tatsächlichen Reisebeginn nicht mehr verfügbar sind. In diesem Fall schlagen wir Ihnen entweder vor, Ihre Reisetermine oder Leistungen zu ändern, vorbehaltlich einer Preisanpassung. Wenn keine dieser Lösungen für Sie geeignet ist, wird Bike Frankreich Ihre Buchung stornieren und Ihnen den vollen Betrag zurückerstatten. Für jede Buchung innerhalb von 15 Tagen vor Reisebeginn wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr pro Buchung erhoben (prioritäre Produktion). Die Höhe dieser Kosten ist in der jeweiligen detaillierten Reisebeschreibung vermerkt.

Modalitäten der Preisanpassung
Die Preise für unsere Reisen sind fest, definitiv und in Euro (€). Gemäß Artikel L211-12 des französischen Tourismusgesetzes kann der Preis jedoch bis zu 20 Tage vor dem Abreisedatum nach oben oder unten angepasst werden, ohne dass Sie die Reise stornieren können, und zwar für folgende Preise:
-    Preise der Personenbeförderung, die sich aus den Kosten für Kraftstoffe oder anderen Energiequellen ergeben;
-    Steuern oder Abgaben auf Reisedienstleistungen, die im Vertrag enthalten sind und von einem Dritten erhoben werden, der nicht unmittelbar an der Erfüllung des Vertrags beteiligt ist, einschließlich Tourismussteuern, Lande- oder Ein- und Ausstiegssteuern in Häfen und Flughäfen. Jede Weigerung des Teilnehmers, diese Preisanpassungen zu tragen, wenn sie nicht wesentlich ist, wird als Stornierung durch den Teilnehmer gewertet, und die Stornierungs- bzw. Beschlussfähigkeitsgebühren aus Artikel 5.1 werden fällig.

Zahlungsbedingungen
Der Restbetrag, einschließlich zusätzlicher Dienstleistungen, eventueller Flugzuschläge, Versicherungen und Assistenzleistungen, ist bis 30 Tage vor Abflug vom Teilnehmer zu zahlen. Wenn der Restbetrag einen Monat vor Reiseantritt nicht bezahlt wird, kann Bike Frankreich die Buchung entschädigungslos stornieren und erhebt die in Artikel 4 genannten Stornierungsgebühren. Bei einer Buchung, die weniger als einen Monat vor Reiseantritt erfolgt, wird der volle Reisepreis direkt mit der Buchung fällig.

3. Reise- und Assistance-Versicherung

Eine Reiseversicherung ist unerlässlich: Stornogebühren, Unfallhilfe, Assistenz und Rückführung während der Reise, medizinische Vorleistungen, Gepäckdiebstahl usw. Bike Frankreich bietet jedem Teilnehmer die Möglichkeit, entweder eine Standardreiseversicherung (Assistance) oder eine Premiumversicherung (Assistance und Stornierung) abzuschließen. Wenn der Teilnehmer sich für eines dieser Pakete entscheidet, werden ihm mit der Reisebestätigung alle Informationen zu den Versicherungsleistungen und der Versicherungsschein zugesandt (auch im Internet verfügbar). Der Bike Frankreich Reisebegleiter oder Bikeguide besitzt zwar alle nötigen Informationen, aber nur der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Versicherungsprozedere verantwortlich. Der Teilnehmer muss daher den Versicherungsschein während der Reise stets mit sich führen.

Standardversicherung (Assistance)
Dieser Vertrag garantiert dem Teilnehmer insbesondere: tatsächliche Kosten für die medizinische Rückführung, Erstattung von medizinischen Kosten im Ausland, Such- und Bergungskosten bis zu 10.000 €, Aufenthaltsunterbrechung und Gepäckversicherung. Diese Garantie wird mit 2,3 % des Gesamtpreises der Reise berechnet.

Premiumversicherung
Premiumversicherung mit den oben genannten Garantien + folgenden Stornierungsgarantien: Stornierung aus medizinischen Gründen oder Unfallgrund des Teilnehmers und seiner Angehörigen sowie aus unvorhersehbaren Gründen am Tag der Buchung, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Teilnehmers liegen und belegt sind. Diese Garantie wird mit 4,8 % des Gesamtpreises der Reise berechnet.

Diese Versicherungsverträge treten zum Zeitpunkt der Buchung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt ist die Höhe des Versicherungspreises nicht mehr rückerstattungsfähig. Wenn Sie jedoch bereits durch einen früheren Versicherungsvertrag für die gleichen Leistungen versichert waren, teilen wir Ihnen mit, dass Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht haben, das sich nur auf die von Ihnen abgeschlossene Versicherung bezieht und nur sofern sie nicht in Anspruch genommen wurde.
Die obige Beschreibung der Versicherungsangebote und Leistungen ist nicht vertraglich bindend. Wir raten dem Teilnehmer, die genauen Versicherungsleistungen und Bedingungen dieser Verträge zu konsultieren (verfügbar auf der Webseite).

Die Erstattung der Stornierungskosten durch den Versicherer bemisst sich nach dem Datum des ersten Eintritts des die Garantie begründenden Ereignisses. Die Stornierung muss daher so schnell wie möglich erfolgen. Nutzt der Teilnehmer eine eigene Reiseversicherung, muss er dem Bike Frankreich Reisebegleiter oder Bikeguide am ersten Tag schriftlich den Namen der Versicherung, die Vertragsnummer und den telefonischen Kontakt mitteilen.

4. Stornierung und Reiseänderungen von Seiten des Teilnehmers

Unabhängig vom Motiv muss der Teilnehmer Bike Frankreich und den Versicherer unverzüglich schriftlich informieren, um eine Empfangsbestätigung (per Post oder E-Mail) zu erhalten. Bike Frankreich erstattet den vollen Reisepreis nach Abzug der folgenden Stornogebühren (pro Person) zurück:

Für Radreisen mit Flugtickets:
-    Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    30 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    20 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    13 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    Weniger als 7 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag

Für Radreisen ohne Flugtickets:
-    Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 5% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    60 bis 31 vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    30 bis 21 vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises ohne Versicherungsprämie
-    20 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    13 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
-    Weniger als 7 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises ohne Versicherungsbeitrag
Wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, so gilt sie für die im Vertrag vorgesehenen Stornierungsgründe nach Prüfung der Belege durch den Versicherer. Die Stornierung der Reise befreit Sie nicht von der vollständigen Bezahlung der Reise; ein Erstattungsverfahren durch den Versicherer kann nur unter dieser Bedingung eingeleitet werden. Für Radreisen inkl. Schiffstransport gelten besondere Stornierungsbedingungen, die in der jeweiligen detaillierten Reisebeschreibung angegeben sind. Für reine Flugreisen gelten die Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaft. Die Kosten für die Ausstellung von Visa und anderen Zollabfertigungspapieren, nicht von der Versicherung erstattete Flugabgaben, Registrierungsgebühren und Versicherungsbeiträge können nicht erstattet werden.

Sonderfall individuelle (ungeführte) Radreisen
Aufgrund des besonderen Charakters dieser Reisen können mindestens zwei Erwachsene für die Reisebestätigung erforderlich sein. Führt die Stornierung eines oder mehrerer Teilnehmer dazu, dass nur noch ein Teilnehmer an der Reise teilnimmt, so wird auch die Buchung des verbleibenden Teilnehmers storniert. Die in den Allgemeinen Reisebedingungen vorgesehenen Stornierungsgebühren und deren mögliche Deckung durch die Reiseversicherung gelten dann für alle betroffenen Teilnehmer.

Änderung oder Modifikation der Reise auf Wunsch des Teilnehmers
Mehr als 30 Tage vor Abreise: Um die Reisetermine oder das Leistungspaket zu ändern, muss der Teilnehmer einen Mindestbetrag von 50 Euro pro Buchung zahlen. Führt die gewünschte Änderung zur Stornierung des Flugtickets, werden die von der Fluggesellschaft einbehaltenen Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt. Jede Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung von Bike Frankreich und hängt von der Verfügbarkeit ab. 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt: Jede Änderung wird als Stornierung gewertet und führt zur Anwendung der oben genannten Stornierungsbedingungen.

Änderungen während der Reise auf Wunsch des Teilnehmers
Jede auf Wunsch des Teilnehmers vorgenommene Änderung des Programms (Verlängerung, verspätete Rückreise, Hoteländerung usw.) kann nur mit Zustimmung des Bike Frankreich Reiseleiters oder Bikeguides durchgeführt werden und unterliegt der Verfügbarkeit sowie der Zahlung der damit verbundenen Kosten durch den Teilnehmer.

Abtretung der Reise an Dritte
Im Falle einer Übertragung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, Bike Frankreich spätestens 7 Tage vor Reiseantritt per Einschreiben über diesen Sachverhalt zu informieren. Die Abtretung ist nur möglich, sofern die Verfügbarkeit der Flüge und die körperliche Fitness des zukünftigen Teilnehmers gewährleistet sind. Es kann zu zusätzlichen Kosten (insbesondere bei einer Änderung des Flugpreises) kommen, die dem Erwerber in Rechnung gestellt werden. In jedem Fall haften der Veräußerer und der Erwerber gemeinsam für die Zahlung des Reisepreises und etwaiger Nebenkosten.
Abbruch der Reise

Unterbrechung der Reise
Eine durch Entscheidung des Teilnehmers abgebrochene Radreise (aus gesundheitlichen oder anderen Gründen) hat keine Rückerstattung unbenutzter Leistungen durch Bike Frankreich zur Folge. Die durch den Abbruch entstehenden Mehrkosten für den Teilnehmer werden nicht erstattet.

5. Stornierung und Reiseänderungen von Seiten Bike Frankreichs

Aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl:
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Reise spätestens zu folgenden Zeitpunkten von Bike Frankreich storniert werden:
-    20 Tage vor Reiseantritt für Radreisen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen,
-    7 Tage vor Reiseantritt für Radreisen mit einer Dauer von 3 bis 6 Tagen,
-    48 Stunden vor Reiseantritt für Radreisen mit einer Dauer von höchstens 2 Tagen.
Bei Einhaltung dieser Stornierungsfristen ist Bike Frankreich nicht an eine Entschädigung zugunsten des Teilnehmers gebunden. Der Kunde wird per E-Mail oder Telefon informiert. Für den Kunden bietet sich die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung der gezahlten Beträge oder einer Gutschrift für eine andere Radreise seiner Wahl. Alle weiteren dem Kunden entstehenden Kosten (Kauf von Fahrkarten, Hotel, Reiseausrüstung, Verwaltungskosten) gehen zu seinen Lasten.

Aus Gründen höherer Gewalt:
Ereignissen höherer Gewalt (Ereignisse wie Kriege, politische Unruhen, Streiks, extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen usw.) können eine Stornierung der Radreise durch Bike Frankreich erfordern. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich per E-Mail oder Telefon von uns informiert. Der Kunde hat dann die Wahl zwischen der Rückerstattung oder Gutschrift der gezahlten Beträge. Er hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Änderung der Reiseleistungen
Vor der Abreise können Programmänderungen (Reisetermine, Zeitplan, Reiseroute, Reiseleitung, Unterkünfte usw.) aufgrund von organisatorischen Schwierigkeiten oder Sicherheitsproblemen auftreten. Jeder Teilnehmer wird unverzüglich von Bike Frankreich über diese Änderungen informiert. Betrifft diese Änderung einen wesentlichen Bestandteil des Programms, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, entweder den Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen oder die von Bike Frankreich vorgeschlagenen Änderungen zu akzeptieren. Der Reiseantritt des Teilnehmers ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zu diesen Änderungen.

Auch während der Reise können Programmänderungen (Reisetermine, Zeitplan, Reiseroute, Reiseleitung, Unterkünfte) aufgrund von organisatorischen Schwierigkeiten oder Sicherheitsproblemen auftreten. Falls möglich bieten wir dem Teilnehmer Ersatzleistungen an. Andernfalls und außer im Falle höherer Gewalt erstattet Bike Frankreich die Preisdifferenz zwischen den geplanten und den tatsächlich erbrachten Leistungen.

Unterbrechung der Reise
Die Reise kann auch durch Entscheidung des Reiseleiters oder Bikeguides aus hinreichenden Gründen unterbrochen werden. In diesem Fall erstattet Bike Frankreich die Preisdifferenz zwischen den geplanten und den tatsächlich erbrachten Leistungen, es sei denn, die Unterbrechung erfolgt aus Gründen der höheren Gewalt.

6. Haftung

Haftpflichtversicherung
Bike Frankreich ist nach den für Reiseveranstalter geltenden Vorschriften bis zu einer Höhe von 3.811.225 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der Anzahl der Opfer in der Berufshaftpflicht versichert. Die Haftung von Bike Frankreich ersetzt jedoch nicht die individuelle zivilrechtliche Haftpflichtversicherung, die jeder Teilnehmer besitzen muss.

Besondere Bedingungen für individuelle (ungeführte) Radreisen
Die Radreise erfolgt ohne Begleitung oder Bikeguide und damit unter der vollen Verantwortung jedes Teilnehmers. Insbesondere muss jeder Teilnehmer
-    in der Lage sein, sich mit Hilfe einer Karte zu lokalisieren und einer Route mit Orientierungsmaterial (Kompass, GPS) zu folgen;
-    in der Lage sein, sich mit Hilfe der von Bike Frankreich zur Verfügung gestellten GPS-Tracks, Roadbook und Kartenmaterial zurechtzufinden;
-    in der Lage sein, bei Bedarf eine alternative Strecke zu planen und zu realisieren (aufgrund von Ermüdung, mechanischer Probleme, Wetterbedingungen, gesperrter Straßen und Wegen usw.);
-    in der Lage sein, mechanische Probleme zu lösen;
-    in der Lage sein, Abfahrtszeiten zu wählen, die an die Schwierigkeit der Etappen und die körperliche Verfassung aller Teilnehmer angepasst sind und zur Sicherheit einen großen zeitlichen Spielraum lassen;
-    in der Lage sein, sich täglich über Wetter-, Gelände- und Sicherheitsbedingungen zu informieren und diese Informationen in die Routenplanung mit einfließen zu lassen;
-    in der Lage sein, zu den geplanten Terminen und Uhrzeiten an den im Tourenprogramm angegebenen Unterkünften anzukommen;
-    die für die Durchführung des Programms erforderliche Ausrüstung mitführen (die von Bike Frankreich in den detaillierten Reisebeschreibungen angegebene Ausrüstung ist ein empfohlenes Minimum);
-    im Besitz einer Reiseversicherung sowie der erforderlichen Verwaltungs- und Polizeiunterlagen sein (Visum, Reisepass usw.);
-    mit den Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe vertraut sein.

Im Falle eines Problems laden wir Sie ein, Bike Frankreich oder seinen lokalen Partner zu kontaktieren, dessen Kontaktdaten in den Reiseunterlagen angegeben sind. Den Teilnehmern wird empfohlen, ein Mobiltelefon mitzuführen, das im Zielland voll funktionsfähig ist. Jede Änderung des Programms auf Initiative eines oder mehrerer Teilnehmer erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Da die Radreise ungeführt stattfindet, kann Bike Frankreich für Problemsituationen und Unfälle nicht haftbar gemacht werden, die aus folgenden Gründen entstehen:
-    Nichteinhaltung der oben genannten Empfehlungen durch einen oder mehrere Teilnehmer;
-    Fehlern bei der Orientierung und der Routenverfolgung, leichtsinnige oder fahrlässige Entscheidungen der Teilnehmer im Routenverlauf;
-    für Vorfälle oder Unfälle während der Reise, die nicht von Bike Frankreich verursacht wurden.

Besondere Bedingungen für selbst organisierte („autonome“) Radreisen
Die Radreise erfolgt ohne Begleitung oder Bikeguide und damit unter der vollen Verantwortung jedes Teilnehmers. Insbesondere muss jeder Teilnehmer
-    in der Lage sein, sich mit Hilfe einer Karte zu lokalisieren und einer Route mit Orientierungsmaterial (Kompass, GPS) zu folgen;
-    in der Lage sein, sich mit Hilfe der von Bike Frankreich zur Verfügung gestellten GPS-Tracks, Roadbook und Kartenmaterial zurechtzufinden;
-    in der Lage sein, bei Bedarf eine alternative Strecke zu planen und zu realisieren (aufgrund von Ermüdung, mechanischer Probleme, Wetterbedingungen, gesperrter Straßen und Wegen usw.);
-    in der Lage sein, mechanische Probleme zu lösen;
-    in der Lage sein, Abfahrtszeiten zu wählen, die an die Schwierigkeit der Etappen und die körperliche Verfassung aller Teilnehmer angepasst sind und zur Sicherheit einen großen zeitlichen Spielraum lassen;
-    in der Lage sein, sich täglich über Wetter-, Gelände- und Sicherheitsbedingungen zu informieren und diese Informationen in die Routenplanung mit einfließen zu lassen;
-    in der Lage sein, zu den geplanten Terminen und Uhrzeiten an den im Tourenprogramm angegebenen Unterkünften anzukommen;
-    die für die Durchführung des Programms erforderliche Ausrüstung mitführen (die von Bike Frankreich in den detaillierten Reisebeschreibungen angegebene Ausrüstung ist ein empfohlenes Minimum);
-    im Besitz einer Reiseversicherung sowie der erforderlichen Verwaltungs- und Polizeiunterlagen sein (Visum, Reisepass usw.);
-    mit den Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe vertraut sein.

Im Falle eines Problems laden wir Sie ein, Bike Frankreich oder seinen lokalen Partner zu kontaktieren, dessen Kontaktdaten in den Reiseunterlagen angegeben sind. Den Teilnehmern wird empfohlen, ein Mobiltelefon mitzuführen, das im Zielland voll funktionsfähig ist. Jede Änderung des Programms auf Initiative eines oder mehrerer Teilnehmer erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Da die Radreise in kompletter Autonomie von den Teilnehmern organisiert wird, kann Bike Frankreich für Problemsituationen und Unfälle nicht haftbar gemacht werden, die aus folgenden Gründen entstehen:
-    Nichteinhaltung der oben genannten Empfehlungen durch einen oder mehrere Teilnehmer;
-    Fehlern bei der Orientierung und der Routenverfolgung, leichtsinnige oder fahrlässige Entscheidungen der Teilnehmer im Routenverlauf;
-    für Vorfälle oder Unfälle während der Reise, die nicht von Bike Frankreich verursacht wurden.

Haftung und Risiken
Gemäß den Bestimmungen des Artikels L211-16 des französischen Tourismusgesetzes kann Bike Frankreich nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die unsachgemäße Erfüllung des Vertrages entweder dem Teilnehmer oder unvorhersehbaren Entscheidungen eines Dritten außerhalb der im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen zuzuschreiben sind, oder im Falle höherer Gewalt.

Bike Frankreich kann nicht haftbar gemacht werden, insbesondere nicht für:
-    Unterlassung der ordnungsgemäßen Vorlage von Verwaltungs- und Gesundheitsdokumenten;
-    Verlust von Flugtickets durch den Teilnehmer oder Diebstahl;
-    Kriege, politische Unruhen, Streiks, technische Probleme, schlechtes Wetter, Überlastung des Luftraums, Verspätungen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, Betriebsstörungen, Flugabsagen, Verspätungen oder Schäden am Gepäck und andere Auswirkungen, Verfügungen einer Verwaltungsbehörde usw.
-    Vorkommnisse, die während der dem Teilnehmer gewährten und in der Reisebeschreibung nicht vorgesehenen Freizeit auftreten, sowie bei der individuellen An- und Abreise des Teilnehmers außerhalb des gebuchten Leistungspaketes;
Darüber hinaus organisiert Bike Frankreich Sportreisen in so genannte Naturerlebnisgebiete, manchmal weit entfernt von Infrastruktur und in schwer zugänglichen Regionen. In Anbetracht des besonderen Charakters dieser Reisen
-    muss jeder Teilnehmer die Hinweise in den Reiseunterlagen und die des Begleiters oder Bikeguides beachten.
-    muss sich jeder Teilnehmer bewusst sein, dass er aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (schlechte Straßen- und Kommunikationsbedingungen, Entfernung zu medizinischen Zentren, politische oder gesundheitliche Situation usw.) besondere Risiken eingeht. Er übernimmt sie in voller Kenntnis der Sachlage und verpflichtet sich, Bike Frankreich nicht für diese haftbar zu machen. Ebenso haftet Bike Frankreich nicht für die individuelle Fahrlässigkeit oder leichtsinniges Verschulden eines oder mehrerer Teilnehmer. Bike Frankreich behält sich das Recht vor, jederzeit einen oder mehrere Teilnehmer auszuschließen, deren Verhalten die Sicherheit der Gruppe oder ihr Wohlergehen gefährden würde, ohne dass dem oder den Teilnehmer(n) eine Entschädigung zusteht.

Die Haftung der Fluggesellschaften ist im Falle von Schäden, Beschwerden oder Ansprüchen jeglicher Art (Verspätung, Annullierung, Verlust von Gepäck usw.) gemäß den Bestimmungen internationaler Übereinkommen (Warschauer Abkommen von 1929, Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999) und/oder Gemeinschaftsverordnungen (EG-Verordnung 261/2004 vom 11. Februar 2004) begrenzt. Die Haftung von Bike Frankreich darf aufgrund der vorstehenden Bestimmungen nicht höher sein als die der Fluggesellschaft.

Bike Frankreich kann nicht für Änderungen der Flugpläne oder Reiserouten verantwortlich gemacht werden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Unter diesen Bedingungen kann jede Verspätung des Teilnehmers sowie die Folgen dieser Verspätung nicht dazu führen, dass Bike Frankreich für eine Entschädigung aufkommen muss. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung, insbesondere aufgrund einer Änderung der gebuchten Flugdaten, Verspätungen an Flughäfen usw. Alle zusätzlichen Kosten (Steuern, Hotel, Parkplätze, Kauf von Tickets usw.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

7. Flugreisen und Gepäck

Flugreisen
Eine Liste der Fluggesellschaften, die Flüge für die jeweilige Radreise anbieten, ist in der detaillierten Reisebeschreibung aufgeführt. Der Name des ausgewählten Unternehmens wird Ihnen spätestens mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Für alle Flüge ausgehend von Europa wählen wir nur Fluggesellschaften aus, die von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt zugelassen sind. Gemäß unserer Verpflichtung informieren wir Sie darüber, dass die europäische Liste der verbotenen Fluggesellschaften auf der Webseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de eingesehen werden kann.
Wenn aufgrund von Flugplänen, die von Fluggesellschaften oder anderen Transportunternehmen bestimmt werden, die erste und/oder letzte Nacht durch eine verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise verkürzt wird, kann keine Rückerstattung, Kompensation oder Stornierung erfolgen. Die Fluggesellschaft kann die Beförderung mit allen Mitteln (Bus, Bahn usw.) durchführen, falls der geplante Flug annulliert wird oder verspätet abfliegt. Bike Frankreich kann bei Problemen des Lufttransports nicht haftbar gemacht werden. Auch Flughafen- oder Terminaländerungen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, keine nicht rückerstattungsfähigen oder nicht umtauschbaren Tickets für Ihre Anreise zu buchen und wichtige private oder berufliche Termine am Tag vor oder nach Ihrer Reise zu vermeiden. Schließlich haben die Fluggäste Rechte und Garantien in Bezug auf Entschädigung und Unterstützung im Falle von Flugstreichung, Überbuchung oder größeren Verspätungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.developpement-durable.gouv.fr

Gepäck
Die Fluggesellschaft ist allein verantwortlich für Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder Verspätung des ihr anvertrauten Gepäcks. Sie müssen die Fluggesellschaft so schnell wie möglich über auftretende Probleme informieren. Internationale Übereinkommen legen die Entschädigung fest, die die Fluggesellschaften im Falle von Gepäckverlust oder Beschädigung leisten müssen. Während der Radreise kann das Gepäck auf besondere Weise (Maultier- oder Kamelrücken, 4x4-Dächer) transportiert werden und für diese Bedingungen vorbereitet bzw. angepasst werden. Bike Frankreich leistet im Falle einer Beschädigung keinen Schadenersatz. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, zerbrechliche und wertvolle Gegenstände (Brillen, elektronische Geräte, Dokumente usw.) jederzeit bei sich zu tragen und auf eigene Verantwortung zu verwahren; jeder Teilnehmer hat bei der Organisation von Transfers auf die erfolgreiche Mitnahme seines Gepäcks zu achten.

8. Umgang mit personenbezogenen Daten

Die über jeden Teilnehmer gesammelten Informationen sind für die alleinige Nutzung durch Bike Frankreich bestimmt, können aber zum Zweck der Erbringung der gebuchten Reiseleistungen an jeden Dienstleister, möglicherweise außerhalb der Europäischen Union, weitergegeben werden. Gemäß des im Jahr 2004 geänderten Gesetzes zur Datenverarbeitung, persönlichen Daten und Freiheiten (Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978) hat jeder Teilnehmer das Recht, auf alle ihn betreffenden Informationen zuzugreifen, diese zu ändern, zu korrigieren und zu löschen, indem er sich an folgende Adresse wendet: Bike Frankreich-Vélorizons, 256 Rue de la République, 73000 Chambéry, Frankreich. Jeder Teilnehmer kann aus gesetzlichen Gründen der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten widersprechen.

9. Widerspruch und Reklamation

Reklamation
Jede Reklamation im Zusammenhang mit einer unserer Radreisen ist vom Teilnehmer per Einschreiben und spätestens einen Monat nach Rückkehr zusammen mit allen Belegen an folgende Adresse zu richten: Bike Frankreich-Vélorizons, Qualitätsmanagement, 256 Rue de la république, 73000 Chambery, Frankreich. Nach Rücksprache mit der Qualitätsabteilung und wenn innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort von Seiten Bike Frankreichs erfolgt ist, kann der Teilnehmer die Angelegenheit dem Meditationsdienst für Tourismus und Reisen vorbringen: MTV Médiation Tourisme Voyage, BP 80 303, 75823 Paris Cedex 17. Alle Bedingungen zur Vorbringung sind auch auf der folgenden Webseite verfügbar: www.mtv.travel

Rechte des Teilnehmers
Die Radreise mit allen dem Teilnehmer angebotenen Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L.211-2 II des Tourismusgesetzes. Jeder Teilnehmer profitiert somit von allen Rechten, die die Europäische Union für Pauschalreisen und Reisepakete gewährt, wie sie im französischen Tourismusgesetz vermerkt sind. Bike Frankreich ist voll verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der gesamten Pauschalreise. Darüber hinaus besitzt Bike Frankreich, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Versicherungsschutz, um dem Teilnehmer die Rückführung im Falle einer Insolvenz zu erstatten, wenn diese im Leistungspaket enthalten ist.

Widerspruch
Vorbehaltlich des Status des Beklagten liegt jede Streitsache in der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Grenoble.

SAS Vélorizons - Bike Frankreich, mit einem Kapital von 7.500 €. RC: Grenoble B 449 118 694
Eintrag in das Register der Reiseveranstalter unter der Kennung: IM038100057
Code APE/NAF: 7912ZZ. 01/2011

Garant (aktuell bestehende Insolvenzabsicherung)
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